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Teilnahmebedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


für die Schaltung von Werbemitteln für
 

www.PhoneWerkstatt.de/shop/index.php

 

im Rahmen des Partnerprogramms


1. Geltung der Bedingungen

Die Teilnahme am Partnerprogramm erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Inhaber Diana Stapat (Handy-Taylor e.K.), Weidenstr. 37, D - 23996 Bad Kleinen als Betreiber der o.g. Website und den Partnern des Partnerprogramms. Anderslautende Bedingungen des Partners finden auch dann keine Anwendung, wenn Diana Stapat nicht widerspricht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit.

2. Vertragsschluss

Den Vertragsschluss zwischen Diana Stapat und einem Partner kann Diana Stapat nach seiner Wahl annehmen, indem sie den Onlinezugang zum Partnerprogramm für den Partner freischaltet. Ein Anspruch des Partners auf Teilnahme an dem Partnerprogramm und auf Abschluss eines Vertrags mit Diana Stapat besteht nicht.

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Online-Bewerbung der Website

www.PhoneWerkstatt.de/shop/index.php (nachfolgend "Handy-Taylor") durch den Partner. Diana Stapat stellt dem Partner zu diesem Zweck über das Partnerprogramm Werbemittel (z.B. Werbebanner, Bilder, Werbetexte) zur Verfügung. Außerdem stellt Diana Stapat dem Partner Verlinkungen (URLs) zur Verfügung, mit dem Internetnutzer über das Anklicken der Werbemittel auf Handy-Taylor geleitet werden. Die URLs und insbesondere der darin enthaltene "Partnercode" sind so gestaltet, dass sie eine eindeutige Zuordnung der Klicks auf das jeweilige Partnerprogramm ermöglichen. Der Partner ist nicht berechtigt, an den zur Verfügung gestellten Verlinkungen (URLs) Veränderungen vorzunehmen.

Der Partner wird die zur Verfügung gestellten Werbemittel in eigener Verantwortung auf seiner Website bzw. seinen Websites (nachfolgend "Partner-Website") oder in von ihm versendeten E-Mails (nachfolgend "Partner-E-Mails") platzieren. Die Partner-Website und/oder die Partner-E-Mails müssen den unter Ziff. 4. genannten Voraussetzungen entsprechen. Der Partner entscheidet frei, ob er und wie lange er die Werbemittel auf der Partner-Website und in den Partner-Emails platziert. Er ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen.

Das Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien weder eine gemeinsame Gesellschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag nach HGB.

4. Anforderungen an die Partner-Website und die Partner-E-Mails

Der Partner wird die zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht auf Websites oder Seiten innerhalb von Websites oder E-Mails platzieren, die folgende Inhalte enthalten, assoziieren oder in denen über Links derartige Inhalte erreicht werden können:

- Politik
- Erotik oder Pornographie
- Waffen
- Gewalt, insbesondere Gewaltverherrlichung
- Drogen
- strafrechtlich relevante Inhalte, insbesondere Beleidigungen
- allgemein rechtswidrige oder gegen Rechte Dritter verstoßende Inhalte
- Verlinkungen zu den vorstehend aufgeführten Inhalten.


Die Seiten, auf denen der Partner die zur Verfügung gestellten Werbemittel platziert, müssen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Insbesondere müssen die Seiten die nach den Bestimmungen des TDG erforderlichen Angaben (Impressum) enthalten.

Der Partner platziert die zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht auf Seiten, die Dialer und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren.

Die Back (Zurück)-Funktion der Seite, auf die die zur Verfügung gestellten Verlinkungen platziert sind, muss aktiviert sein, so dass der Nutzer jederzeit über den Back-Button (Zurück-Schaltfläche) des Browsers zu vorher angezeigten Seiten zurückkehren kann.

Der Partner hat sicherzustellen, dass bei der Anzeige von Handy-Taylor in der Adresszeile die Handy-Taylor URL sichtbar ist. Das Framing der Handy-Taylor Webseite innerhalb der Partner-Website ist unzulässig.

Werden durch einen Klick des Internetnutzers Popups oder Popunder aktiviert, dürfen nicht gleichzeitig Popups oder Popunder anderer Anbieter geschaltet werden.

URLs, Textlinks und Linkbeschreibungen, die auf Handy-Taylor verweisen, müssen für Dritte deutlich als Weiterleitung auf Handy-Taylor erkennbar sein. Automatische und irreführende Weiterleitungen sind unzulässig.

Der Partner wird Seiten, auf denen er die zur Verfügung gestellten Werbemittel platziert hat, nicht so gestalten, dass diese in wettbewerbswidriger Weise eine möglichst hohe Platzierung bei Suchmaschinen erhalten, indem die Indexierung der Suchmaschinen manipuliert wird.

Der Partner hat bei der Auswahl themenrelevanter Keywords (Schlüsselwörtern) und Domainnamen, auch innerhalb des Quelltextes, sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts eingehalten werden und keine Markenrechte Dritter verletzt werden.

Der Partner muss durch die Gestaltung seiner Website sicherstellen, dass eine Suchanfrage bei einer Suchmaschine nur Suchergebnisse in Bezug auf seine Website liefert, wenn seine Website mit der Suchanfrage in einer inhaltlich relevanten Beziehung stehen.

Der Partner muss sicherstellen, dass seine Website einen relevanten, wahrheitsgemäßen Seitentitel und eine ebensolche Seitenbeschreibung aufweist.

Ein Partner darf seine Websites nicht so optimieren, dass er ähnliche Seiten mit demselben Inhalt auf ein Keyword optimiert, so dass eine Suchanfrage mehrere nahezu identische Websites eines Partners als Suchergebnis aufführt und hierdurch die Nutzer irregeführt werden.

Platziert der Partner die zur Verfügung gestellten Werbemittel in E-Mails müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen vorliegen:

- Der Inhaber der E-Mail-Adresse hat dem Empfang von Werbung per E-Mail im Voraus ausdrücklich zugestimmt (durch ein so genanntes „Opt-In“).

- Der Inhaber der E-Mail-Adresse hat dieses Einverständnis und die von ihm angegebene Email-Adresse dadurch bestätigt, dass er auf einen Bestätigungslink geklickt hat, der ihm vom Partner in einer E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse zugesandt wurde.

- Dem Empfänger der E-Mail wird in jeder E-Mail mit Werbung mitgeteilt, wie er dem Erhalt weiterer Werbung widersprechen kann.

- Der Partner ist als Versender der E-Mail klar erkennbar, insbesondere darf die E-Mail nicht den Eindruck erwecken, sie sei vom Privatarchiv Wunsch versendet worden.

- Dem Partner ist es untersagt, eine Website oder Seiten innerhalb von Websites so zu gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit Handy-Taylor versendeten E-Mails besteht.


5. Nutzungsrechte

Diana Stapat erteilt dem Partner das räumlich unbeschränkte, jederzeit widerrufliche Recht, die zur Verfügung gestellten Werbemittel für die Zwecke dieses Vertrags digital und unverändert auf der Partner-Website und in den Partner-E-Mails darzustellen, Mitgliedern der Öffentlichkeit und geschlossener Nutzergruppen über das Internet von Orten und zu Zeiten Ihrer Wahl zugänglich zu machen, sie an diese per E-Mail unter den Voraussetzungen von Ziffer 4. zu übermitteln und sie zu diesen Zwecken zu vervielfältigen. Das vorstehende Recht wird nicht ausschließlich, nicht übertragbar und auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkt erteilt, sowie ohne das Recht, Unterlizenzen zu erteilen.

Es ist dem Partner untersagt, zugunsten von Handy-Taylor markenrechtlich geschützte Begriffe, Wortgruppen und Logos zu nutzen.

Der Partner verpflichtet sich, unverzüglich die zur Verfügung gestellten Werbemittel und Verlinkungen (URLs) von der Partner-Website oder aus von ihm versendeten Partner-E-Mails zu entfernen, wenn er von Handy-Taylor dazu aufgefordert wird.

6. Vergütung des Partners

Der Partner erhält derzeit eine Vergütung in Höhe von 4% pro genehmigtem Sale (Zahlungseingang bei uns), wenn ein Internetnutzer über das freiwillige und bewusste Anklicken eines vom Partner auf dessen Internetseite oder in einer Partner-E-Mail platzierten und von Diana Stapat zur Verfügung gestellten Werbemittel auf PhoneWerkstatt.de gelangt und dort eine Produktbestellung (Zubehör, Ersatzteil und / oder Reparatur) vornimmt und der zugrunde liegende Auftrag dem Partner über die ihm zur Verfügung gestellten Verlinkungen (URLs) eindeutig zugeordnet werden kann.

Die zwischenzeitlich im Partnerprogramm angezeigte Statistik über den aktuellen Vergütungsstand ist demnach, soweit keine Zeiträume dargestellt werden für die bereits eine Abrechnung erfolgt ist, wegen der bis zur Abrechnung noch korrekturbelastbaren Daten unverbindlich. Insbesondere Rückvergütungen und Rückbelastungen bereits erhaltener Zahlungen können in der Folge zu Vergütungsstornierungen führen. Damit der Partner dennoch über eine Informationsmöglichkeit der Vergütungsentwicklung bis zum Abrechungszeitpunkt verfügen kann, werden alle Gutschriften mit dem Datum des Zahlungseingangs zeitnah in den im Partnerprogramm angebotenen Statistiken, getrennt von den gegebenenfalls vorhandenen Vergütungsstornierungen für den jeweils betreffenden Tag in einer Summe angezeigt.

Die Abrechung erfolgt jeweils am 05. Kalendertag des nächsten Monats, oder am darauf nächstfolgenden Arbeitstag, wenn der 01.Kalendertag selbst kein Arbeitstag ist. Die Überweisung erfolgt dann bis spätestens zum 19. Kalendertag. Darüber hinaus erfolgt nur dann eine Abrechnung und eine Überweisung des Abrechnungsbetrages, wenn die bis dahin insgesamt offene Vergütungssumme für Partner mit einer Bankverbindung in Deutschland mindestens 80,- Euro und für Partner mit einer Bankverbindung außerhalb von Deutschland mindestens 110,- Euro beträgt. Werden die Mindestbeträge zum Zeitpunkt der Abrechungserstellung nicht erreicht, dann werden die Vergütungsbeträge weiter summiert und die Abrechnung und die Überweisung des Abrechungsbetrages bis zu dem nächsten Abrechungstag verschoben, an dem die vorbenannten Bedingungen erfüllt sind.

Die Überweisung des Abrechnungsbetrages erfolgt auf die vom Partner zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung im Partnerprogramm hinterlegte Bankverbindung. Ev. anfallende Gebühren die im Zusammenhang mit der Überweisung stehen (insbesondere bei Überweisungen außerhalb der EU), werden von Diana Stapat nicht übernommen und gehen zu Lasten des Partners.

Es besteht kein Anspruch vom Partner oder von ihm beauftragten oder benannten Dritten auf die Herausgabe oder Einsichtnahme in betriebliche Abrechnungen von Diana Stapat oder vergleichbarer Informationen. Das gilt auch dann, wenn die Einsichtnahme oder Herausgabe derartiger Informationen damit begründet wird, dass sie zur Überprüfung der korrekten Vergütung verwendet werden sollen, da dem weitaus stärkeren Interessen von Diana Stapat auf die Nichtveröffentlichung derartiger Daten entgegen stehen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Für die Laufzeit dieses Vertrages und für weitere zwei Jahre nach seiner Beendigung wird der Partner alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die er im Zusammenhang mit der Vorbereitung, dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrags erhält vertraulich behandeln und sie nicht an Dritte weitergeben oder diesen offen legen. Das gilt insbesondere für die Höhe der Vergütung und für die dem Partner als Teilnehmer am Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Statistiken. Der Partner wird die Vertraulichen Informationen nur an solche Mitarbeiter weitergeben, die diese zur Durchführung des Vertrages kennen müssen, vorausgesetzt, dass diese Mitarbeiter zur Geheimhaltung der Informationen für die Laufzeit des Mitarbeiterverhältnisses mit dem Partner und im Rahmen des gesetzlich Möglichen auch für die Zeit nach der Beendigung dieses Mitarbeiterverhältnisses verpflichtet sind.

Der Partner verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG), aller anderen anzuwendenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und gegebenenfalls zukünftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses zu beachten.

8. Vertragsdauer und Kündigungsschutz

Der Vertrag zwischen Diana Stapat und dem Partner wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Partner kann den Vertrag mit Diana Stapat jederzeit kündigen.

Diana Stapat kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Partner mit einer Kündigungsfrist von sieben (7) Tagen beenden. Die Kündigung wird dem Partner in elektronischer Form mitgeteilt.

Diana Stapat kann den Vertrag mit einem Partner fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

- Der Partner nutzt seine Website oder die Versendung von E-Mails für rechtswidrige Tätigkeiten.

- Es bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass der Partner bei der Versendung von E-Mailwerbung die gesetzlichen Voraussetzungen nicht einhält (Spamming).

- Der Partner hat die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm schwerwiegend oder wiederholt verletzt und hat die Vertragsverletzung trotz Abmahnung durch Diana Stapat nicht innerhalb einer von Diana Stapat gesetzten angemessenen Frist beseitigt. Einer solchen Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn die Vertragsverletzung schwerwiegend ist und/oder ihre Beseitigung unmöglich ist.

Die Vergütungsansprüche, die vor der Vertragsbeendigung entstanden sind, bleiben bestehen. Nach der Kündigung ist dem Partner jedwede weitere Verwendung der zur Verfügung gestellten Werbemittel und Verlinkungen (URLs) untersagt.

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Partner wegen einer schuldhaften Verletzung seiner Vertragspflichten, bleiben von der Kündigung unberührt.

9. Verfügbarkeit der Website

Handy-Taylor und ihre Funktionen sind im Rahmen des aktuellen Stands der Technik verfügbar. Zeitweilige Beschränkungen können sich durch nicht von Diana Stapat verschuldete technische Störungen wie Unterbrechungen der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler etc. ergeben. Diana Stapat beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies erforderlich ist im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der von Diana Stapat angebotenen Leistungen dienen (Wartungsarbeiten). Diana Stapat berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Partner, wie z.B. durch Vorabinformationen.

10.Haftung

Haftung von Diana Stapat

Gegenüber Unternehmern haftet Diana Stapat für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Diana Stapat seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet Diana Stapat nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von Diana Stapat besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Diana Stapat, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Gegenüber Verbrauchern haftet Diana Stapat nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von Diana Stapat zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Diana Stapat jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Diana Stapat der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Diana Stapat und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.



Haftung des Partners – Freistellungsanspruch

Wird Diana Stapat aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Partners in Bezug auf die Schaltung der zur Verfügung gestellten Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Partner, Diana Stapat von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie der Kosten der Rechtsverteidigung von Diana Stapat gegen derartige Ansprüche, einschließlich der Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe, freizustellen. Benötigt Diana Stapat für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Partners, so ist dieser verpflichtet, Diana Stapat diese zur Verfügung zu stellen.

11. Anwendbares Recht

Soweit der Partner Unternehmer ist, unterliegt der Partnervertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Partner Verbraucher ist, unterliegen der Partnervertrag und die AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Sofern es sich bei dem Partner um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Partnervertrag und diesen Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten.

12. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Diana Stapat behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Diana Stapat wird die Partner zwei Wochen vor der Änderung der Geschäftsbedingungen per E-Mail darauf hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner ist sodann berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist wird der Partner gesondert hingewiesen.

Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


Diana Stapat (Handy-Taylor e.K.)
Jan. 2010

 

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